Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Dazu gehören z.B. die Schuldverhältnisse wie Kauf-, Pacht-, Miet-, Dienst- und Werkvertrag. Ferner gehören ebenfalls das Vertragsrecht, Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensrecht und auch das Nachbarrecht  zu diesem Gebiet.