Nachdem Sie mir Ihr Anliegen geschildert haben, kann ich Ihnen mitteilen, wie hoch meine voraussichtlich entstehenden Gebühren sein werden. Meine Gebühren berechnen sich nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernimmt diese in der Regel die Kosten. Dies prüfe ich und stelle gegebenenfalls eine Anfrage nach einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung.
Gerne berate ich auch diejenigen, deren Budget geringer ist bzw. Hartz IV oder Arbeitslosengeld erhalten. In diesem Fall kann bei Vorliegen der Vorrausetzungen für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beantragt werden. Ferner besteht die Möglichkeit bei gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gerne informiere ich Sie ausführlich darüber und helfe Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen.