Familienrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Familienrecht.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Dazu gehören insbesondere das Ehe- und Scheidungsrecht nebst den Folgesachen wie Ehegatten-Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.Daneben sind wir auch im Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhaltsrecht tätig.


Bei unserer Arbeit im Familienrecht ist uns besonders eine einvernehmliche Lösung bzw. ein Kompromiss sehr wichtig, um die Fronten nicht noch mehr zu verhärten. Dies gelingt jedoch nur, wenn dies möglich ist und alle einen Schritt auf den anderen zugehen.